| Der Zusammenhang zwischen Privatbesitz, Herrschaft und Eifersucht |
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Eifersucht ist der sexuelle Niederschlag des Privateigentums und
nicht nur ein spezifisch menschlicher Affekt, sondern auch einer, der
nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in ganz bestimmten
Gesellschaftsordnungen auftritt. Matriarchale Kulturen, die kein Privateigentum,
sondern nur Gruppenbesitz kennen, sind stets frei von Eifersucht.
Dies sind Gesellschaften, die ihre Abstammung nicht von einem Urvater und auch
nicht von einem Ur-Elternpaar, sondern von einer Urmutter ableiten
(matrilineare Deszendenz).
Im Gegensatz zur Tradition der indogermanischen Großfamilie, wo die Frau des Jungbauern in den Hof des Schwiegervaters zieht (patrilokale Maritalresidenz), siedelt sich in solchen Gesellschaftsordnungen der Ehemann bei der mütterlichen Sippe seiner Frau an (matrilokale Maritalresidenz) und arbeitet dort mit ihren Brüdern zusammen. Historisch betrachtet taucht Eifersucht in allen Gesellschaftsordnungen erst dann auf, wenn zwei ganz bestimmte Entwicklungsstränge konvergieren und sich miteinander verknüpfen:
Das erste ist eine Folge von Überschussproduktion; bei Jägervölkern und anderen Wildbeutern gibt es bis zum heutigen Tage keine Konzepte des Privatbesitzes. Das zweite beruht auf der Übernahme der Verantwortung für die Gruppe in katastrophischen Notsituationen (vgl. Saharasia-These - Entstehung des Patriarchats). Aus dem Zusammenwirken dieser beiden Faktoren ergibt sich der Anspruch des Vaters auf „legitime” Erben, das heißt auf den ausschließlichen Gebrauch des Körpers der Gattin zum Zweck der Zeugung „legitimer” Söhne. Akkumulation war die Folge, das Konzept "Privatbesitz" entstand. Das schloss auch den Besitz von Kindern, und zwar möglichst vielen, ein. Im matrilinearen Stadium, in dem die Frau noch frei über ihren Körper verfügen konnte, hatte sie das in der Praxis getan, und kein Mann, weder Vater noch Gatte, hatte einen Grund, sich darüber zu beklagen. Im Gegenteil, alles weist darauf hin, dass die Freizügigkeit der alten matrilinearen Kulturen beiden Geschlechtern nicht nur größere sexuelle Befriedigung, sondern auch größere Selbstachtung verschafft hatte. Nun aber, seit die Frau (und Kind) zum Eigentum des Vaters geworden war, wurde Freizügigkeit als Verschwendung und Ehebruch als Diebstahl empfunden. Eifersucht tauchte zum ersten Mal in der Geschichte der Gentilgesellschaft (Sippe) auf.
Mittlerweile hatte sich die Stellung des Vaters als pater familias aber so gefestigt, dass es nicht mehr seine Sippe, sondern er selber war, dem die Tochter nun „gehörte”. Aus Zugehörigkeit war Eigentum geworden. Der Wendepunkt wurde durch jenes Stadium gekennzeichnet, in dem der Ehemann sich erst durch Zahlung des Brautpreises das Recht auf die aus der Ehe entspringenden Kindern erwarb. Diese Tatsache spiegelte sich deutlich in den neuen Hochzeitszeremonien wieder, die bis in spätgriechische Zeiten fortbestanden. Der Brautwerber erschien als Käufer, die Braut als Ware. Die Brautschau war eine Besichtigung der Ware durch den Agenten des Käufers. Der Akt der Eheschließung war ein Handelsvertrag. Der Brautvater war verpflichtet, bei der Besichtigung alle Mängel des Mädchens bekannt zu geben. Verschwieg er sie, so konnte die Ehe für nichtig erklärt werden.
sagte noch bis vor kurzer Zeit bei den Belorussen, den engen Verwandten der alten Griechen, der Brautvater bei der Brautschau,
Neben dem Kauf mit sofortiger Zahlung entstand aus der neuen Situation der Frau auch der Brautkauf auf Raten, wobei zu einer bestimmten Zeit, meist nach Zahlung der Hälfte, der Bräutigam das Recht auf sexuelle Beziehungen erhielt, die Braut jedoch erst nach Zahlung der zweiten Hälfte in seinen Besitz überging. Eine dritte Form war der Erwerb der Frau durch Landarbeit auf dem Hof des Schwiegervaters. Wie Jakob in der Bibel sieben Jahre um Rahel diente (1. Mose 29, 18-30), so diente auch mancher Grieche sieben Jahre lang am Hofe seines Schwiegervaters, ehe er die Braut mit nach Hause nehmen durfte. Hier vermischte sich ein Überbleibsel der alten Institution matrilokaler Ansiedlung mit der neuen Institution des Privateigentums. Die Inflation des Brautpreises führte dann zur Neueinführung der fast vergessenen Einrichtung des Brautraubs, der allerdings meist mit Zustimmung der Entführten stattfand. Die Eifersucht der Götter im PantheonDie Eifersucht, die sich unweigerlich aus der Degradation der Frau zum Privateigentum des Mannes ergab, schlug sich auch im griechischen Pantheon nieder, und zwar um so intensiver, je später die eifersüchtigen Götter erfunden worden waren. Das Verhältnis zwischen Zeus und der ewig eifersüchtigen Hera, oder zwischen Poseidon und seiner keifenden Gattin Amphitrite, zeigt unverkennbare Züge der patriarchalen Ordnung, in der auch die Frau von jener sexuellen Besitzsucht angesteckt worden war, die das vaterrechtliche Konzept in das Verhältnis der Geschlechter hineingetragen hatte. Hera und Amphitrite verfolgten nicht nur die Gespielinnen ihrer Gatten mit Rachsucht, sondern zeigten auch in ihrem nichtsexuellen Leben einen Neid, der sie sofort als Kreaturen der Ära des Privateigentums erkennen lässt. Hierher gehören auch die Mythen von der Athene, die auf die irdische Arachne so eifersüchtig ist, dass sie sie mit der Lade eines Webstuhls niederschlägt, und von der Leto, die selbst nur zwei Kinder besitzt und deshalb die zwölf Kinder der sterblichen Niobe umbringen lässt. Ähnlich auch die Nymphe Echenais, die sich in den Sohn des Hermes verliebt und ihn mit Blindheit schlägt, als er sich in eine sterbliche Frau vergafft. Dieses Weltbild wäre in einer matriarchalen Gesellschaft, wo sich Männer und eben auch Frauen oft paaren, aber keine Eifersucht kennen, undenkbar. Psychologisch betrachtet ist Eifersucht also eine Form von Selbstzweifel, von Unsicherheit, von Angst, dass man nicht attraktiv genug ist, um den Sexualpartner an die eigene Person zu binden. Eine solche Angst kann bei Männern und Frauen nur dann entstehen, wenn man Sexualität nicht als gegenseitige Attraktion und gegenseitige Achtung, sondern als einseitigen Anspruch auf den Körper des Gatten empfindet. An die Stelle der sexuellen Großzügigkeit eigentumsfreier matriarchaler Kulturen tritt hier die Mentalität des Privateigentums, die ihre Befriedigung daraus entnimmt, dass der andere eben nicht das besitzt, was mir gehört. Eifersucht: Symptom des Zweifels
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